Als Sachverständiger wirke ich nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden, Handwerkern und Verkäufern als "Helfer des Gerichts", vielmehr kann ich auch als Privatgutachter für Sie tätig werden und mich gutachterlich äußern.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, daß ich ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen habe, bei dem ich meine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen mußte.
Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
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